Zäune und ihre Folgen für Wildtiere beschäftigen im Kanton St. Gallen nicht nur die Politik, sondern auch die Justiz: Ein Reh, das sich in einem Weidenetz verfing und daran zugrunde ging, war am Montag Gegenstand einer Verhandlung am Kantonsgericht. Ein St. Galler Landwirt wehrte sich gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tierquälerei, wie die Zeitschrift Tierwelt berichtet. Dass orange Weidezäune für Wildtiere gefährlich werden können, ist gut nachvollziehbar. Diese Zaunsysteme funktionieren wie Fallen. Wildtiere können sich darin verheddern und dann nicht mehr selber befreien. So schreibt etwa das Igelzentrum Zürich, welches immer wieder Meldungen erhält von Igeln, die in solchen Zäunen zu Tode kommen, dass die Zäune, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, umgehend wegzuräumen sind. Im Sommer 2018 zäunte ein Landwirt sein Wiesland für seine Schafe mit einem rund einen Meter hohen Weidenetz ein. Nach dem Abweiden blieb der Zaun entlang des Waldrandes mehrere Wochen stehen, obwohl keine Schafe mehr auf die Wiese gelassen wurden. Ein Wildhüter entdeckte Mitte Oktober den Kadaver einer erwachsenen Rehgeiss. Das Wildtier hatte sich laut Anklageschrift im Netz verheddert, einen Teil des Zauns in den Wald gerissen und sich in den Maschen selbst stranguliert. Das Kreisgericht Wil verurteilte den Landwirt im Mai 2019 wegen fahrlässiger Tierquälerei. Der Landwirt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.Die Verhandlung des Falls fand am vergangenen Montag statt. Das Urteil wird vom Kantonsgericht St. Gallen schriftlich bekannt geben.In St.Gallen wird zurzeit die Volksinitiative "Stopp dem Tierleid - gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere" hängig. Die Initiative, eingereicht von RevierJagd St.Gallen, Pro Natura St.Gallen-Appenzell und WWF St.Gallen, wurde am letzten Dienstag vom Kantonsrat abgelehnt, der vom Regierungsrat einen Gegenvorschlag verlangt. Mehr dazu im Artikel der Tierwelt.